Leistungen - Neues Projekt

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Leistungen


Als berufserfahrene examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin mit einigen Zusatzqualifizierung bin ich versiert im Umgang mit den unterschiedlichen Zielgruppen und Situationen von Menschen mit Einschränkungen.
Dies verschafft mir einen Vorteil bei der Neukundenakquise aber auch der realistischen Einschätzung der Lebenssituation der Kunden.

Mein Angebot richtet sich an alle, die weiterhin zuhause, selbst bestimmend, sicher leben wollen und es entlastet Angehörige.
Die hauswirtschaftliche Versorgung ist eine fachkundige Betreuung des Kunden in der eigenen häuslichen Umgebung in allen Belangen der Hauswirtschaft. Die Betreuung bezieht sich sowohl auf alle Fragen der Organisation, als auch der Durchführung der täglichen hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Leistungen:
  • Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen
  • Waschen , Bügeln und Einräumen der Wäsche
  • Abwaschen, Staubwischen
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Fahrdienst (z. B. Arztbesuche)
  • Alltagsbegleitung (z. B. Seniorenbetreuung, Freizeitbegleitung, Terminbegleitung, Schriftverkehr)

Wer sollte sich angesprochen fühlen:
Hilfs- und pflegebedürftige Menschen die Ihren Haushalt nicht mehr alleine bewältigen wollen oder können.
Wer auf Grund eines Unfalls, einer Erkrankung oder Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen ist oder allein lebende Menschen, die auf Grund ihres Alters Schwierigkeiten haben, den Haushalt komplett eigenständig zu führen.

Hinweise
  • Sie können die hauswirtschaftliche Unterstützung als Pflegeleistung der Pflegekasse nutzen, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad vorliegt.
  • Die Pflegekasse bezahlt zusätzlich zum Pflegegeld 125€ Entlastungsleistungen
  • im Monat.
  • Benötigen Sie akut Unterstützung, z.B. nach einem Unfall oder einer OP?
  • Das Entlassungsmanagement des Krankenhauses oder der behandelnde Arzt kann eine Verordnung ausstellen, für die Absicherung der hauswirtschaftlichen Versorgung bis zu drei Wochen nach der Entlassung.
  • Pflegerische Tätigkeiten sind im Leistungsumfang nicht enthalten.


 
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